Weitere Differentialdiagnosen

  • Infektionen, z.B. HIV, Röteln, Mononukleose, Parvovirus B19, Hantaviren, gram-negative Sepsis, Malaria, u.v.a.

  • Akute Alkoholschädigung der Thrombozytopoese.

  • Alkoholbedingte und andere Lebererkrankung mit Splenomegalie

  • Sarkoidose

  • Thyreotoxikose und Hashimoto Thyreoiditis

  • Schwerer Vit. B12-, Folsäure- und Eisenmangel (leichter Eisenmangel verursacht dagegen häufig eine Thrombozytose)

  • Hämatologische Systemerkrankungen: Leukämien und myelodysplastische Syndrome, Aplastische Anämie, Paroxysmale Nächtliche Hämoglobinurie, Graft versus Host Erkrankung

  • Thrombotische Thrombozytopenische Purpura und Hämolytisch Urämisches Syndrom (Mikroangiopathische Hämolytische Anämie)

  • Verbrauchskoagulopathie

  • Grosse Hämangiome, z.B. Kasabach-Merritt Syndrom

  • Sekundäre Autoimmunthrombozytopenie bei Autoimmunerkrankungen (Systemischer Lupus Erythematodes, Rheumatoide Arthritis, etc.)

  • Sekundäre Immunthrombozytopenie bei Non-Hodgkin Lymphomen; auch beim Morbus Hodgkin selber sind Immunthrombozytopenien nicht so selten, wie bishher angenommen.,

  • Zytostatika führen durch ihr zelltoxisches Wirkprinzip zur Hemmung der Hämatopoese und damit auch der Thrombopoese im Knochenmark. Die Pathogenese der zytostatika-assoziierten Thrombozytopenie ist nicht-immunologisch und unterscheidet sich von der im vorhergehenden Absatz geschilderten seltenen Immunthrombozytopenie durch Nukleosidanaloga. Bleomycin hat eine zusätzliche Thrombozyten-senkende Wirkung, die es von anderen Zytostatika unterscheidet. Bleomycin wirkt toxisch auf das Endothel der Lungenstrombahn. Die Thrombozyten lagern sich dem geschädigten Endothel an und es kommt zu einer leichten und reversiblen Thrombozytopenie.

  • Virostatika hemmen nicht nur die Replikation der Erreger, sondern sie können auch die Thrombozytopoese im Knochenmark bremsen. Andererseits führt die erfolgreiche virostatische Behandlung von Patienten mit HIV-assoziierter Thrombozytopenie rasch zu einem Wiederanstieg der Thrombozytenzahlen. Virostatika sind in diesem speziellen Fall trotz ihrer im Beipackzettel aufgeführten Nebenwirkung auf die Thrombopoese therapeutisch indiziert und dürfen nicht zurückgehalten werden.

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